Imprint

Air & Style Company

Agentur für Sport-Musik-Lifestyle GmbH
Neuhauser Straße 10
6020 Innsbruck
Austria

Tel. +43 512 560424
Fax: +43 512 560424-24

E-Mail: office@air-style.com

Realisation

orangescale webcommunications

Mario Pontow
Allgäuer Str. 30a
86391 Stadtbergen bei Augsburg

www.orangescale.de

Pictures Copyright

Former Contests, 2003, 2004

© Mark Landwehr, Mark Buchholz

Nokia Air & Style Games 05

© AlexSchelbert.de
© FloHagena.com

Nokia Air & Style 06

© RalfBernert.com
© OliverKurzemann.com

Billabong Air & Style 09

© OliverKurzemann.com
© Simon Lemmerer

Billabong Air & Style 09/II

© OliverKurzemann.com
© Valentine Cachau
© Philipp Martin - fotofib.de

Content Copyright

All rights, including copyright, in the content of the Air & Style webpage are owned or controlled for these purposes by the Air & Style Company.
In accessing the Air & Style webpage, you agree that you may only download the content for your own personal non-commercial use.Except where expressly stated otherwise, you are not permitted to copy, broadcast, download, store (in any medium), transmit, show or play in public, adapt or change in any way the content of the Air & Style web page for any other purpose whatsoever without the prior written permission of the Air & Style Company.

Air & Style Company Gmbh

 

Legal note

The name Air & Style, the logo Air & Style, the Air & Style advertising campaign, pictures and the TV-/videofootage are protected by law.

Local Promoter Oakley and Shaun White present Air & Style Beijing 2012

Beijing Sport Competition Administration Center

XianNongTan Stadium 2#

Xuan Wu District

Beijing 100050

P.R. China

Local Promoter Billabong Air & Style Innsbruck-Tirol 2013

Air & Style Company GmbH Agentur für Sport-Musik-Lifestyle GmbH
Neuhauser Str. 10
6020 Innsbruck
Austria

Director: Andrew Hourmont

Tel: +43 512 56 04 24
Fax: +43 512 56 04 24 24
E-Mail: office@air-style.com
www.air-style.com

Firmenbuchnummer
Commercial Register Number
FN 223488 i

Firmenbuchgericht
Commercial Register
LG Innsbruck

Kammerzugehörigkeit
Chamber of Commerce
Wirtschaftskammer Innsbruck

UID Nummer
VAT Identification Number
AT U54363308

AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Billabong Air & Style Innsbruck-Tirol

 

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters:

§ 1 - Als Veranstaltungsgelände gilt das gesamte Bergisel Stadion bis zu den gekennzeichneten Kontrollschleusen des privaten Sicherheitsdienstes.

§ 2 - Kindern bis 8 Jahren – auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten – ist der Zutritt verboten. Kinder und Jugendliche zwischen 8 und 14 Jahren werden nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson eingelassen. Das Tiroler Jugendschutzgesetz muss in jedem Fall durch die Besucher eingehalten werden.

§ 3 - Bei Konzerten bzw. bei Veranstaltungen mit Musik kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheits-schäden bestehen. Es kann durch Gedränge zu Kreislaufschwächen und Verletzungen kommen, für die der Veranstalter keine Haftung übernimmt.

§ 4 - Für Schäden und Verunreinigungen jeglicher Art im, am und um das Stadion bzw. an Einrichtungsgegenständen, Geräten oder sonstigen Gegenständen  haftet der Verursacher. Unfälle und Schäden im Veranstaltungsbereich sind unverzüglich dem Veranstalter, bzw. den dortigen  Aufsichts- und Sicherheitsorganen anzuzeigen.

§ 5 - Das Mitbringen von Gegenständen, die als Wurfgeschosse verwendet werden können, leicht zerbrechliche Gegenstände sowie Regenschirme,  pyrotechnischen Gegenständen, Feuer/Fackeln, Gasdruckfanfaren, sowie Waffen ist polizeilich untersagt. Das Mitbringen von Getränken (alkoholisch/antialkoholisch in Dosen, Glas, PET) ist strenguntersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus dem Veranstaltungsgelände ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises. Thermoskannen  bis 1,0 Lt. mit antialkoholischen Warmgetränken sind zugelassen.

§ 6 - Die Organe des Veranstalters, Aufsichts- und privaten Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, Personen, die Zutritt zur Veranstaltung haben wollen, nach gefährlichen bzw. verbotenen Gegenständen zu durchsuchen. Ebenso sind sie berechtigt deren mitgeführte Behältnisse auf gefährliche Gegenstände zu untersuchen. Im Zweifelsfall obliegt die Einordnung von Gegenständen als verboten oder erlaubt im Sinne dieser AGB dem zuständigen Sicherheitsverantwortlichen. Die Organe des Sicherheitsdienstes sind berechtigt, o.g. Gegenstände abzunehmen. Abgenommene Gegenstände gelten als Müll – der Veranstalter übernimmt keine Haftung oder Garderobenpflicht.

§ 7 - Die Organe des Sicherheitsdienstes sind berechtigt, Personen die eine Durchsuchung verweigern oder gefährliche bzw. verbotene Gegenstände ins Veranstaltungsgelände mitführen wollen, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren. Jenen Besuchern, die bekannte oder potentielle Unruhestifter sind, offensichtlich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, wird der Zutritt ebenfalls verweigert.

§ 8 - Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt dem Veranstalter und dessen Organen vorbehalten. Das Verweilen im Stadion setzt eine gültige Berechtigung voraus. Die Eintrittskarte ist jederzeit vor und während der Veranstaltung auf Verlangen vorzuzeigen.

§ 9 - Alle Personen, die das Stadion betreten, haben sich so zu verhalten, dass keine andere Personen verletzt, geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt werden. Den Anordnungen des Aufsichts- und privaten Sicherheitsdienstes  bzw. der Polizei zum Zwecke der  Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit ist unverzüglich Folge zu leisten. Eine Nichtbefolgung dieser Anordnungen bzw. eine Missachtung der Zutrittsordnung wird geahndet und zieht den Verweis vom Veranstaltungsgelände nach sich.

§ 10 - Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen der Veranstaltung dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters nicht kommerziell genutzt werden. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.

§ 11 - Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber bzw. Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande. Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

§ 12 - Das Verbreiten rechtsextremistischer Parolen und das Tragen solcher Symbole führen zum Ausschluss aus der Veranstaltung.

§ 13 - Im Falle unvorhergesehener Ereignisse wie zu großem Andrang, Überfüllung eines oder mehrerer Veranstaltungsorte, bei Notfällen, Engpässen,  gefährlichen und zu dicht gedrängten Ansammlungen von Menschen, sowie  sonstigen sicherheitsrelevanten Vorkommnissen, kann der Veranstalter den Zutritt zu einzelnen Veranstaltungsorten vorübergehend oder teilweise beschränken oder ganz untersagen, ohne dass eine Rückerstattung des Eintrittspreises erfolgt. Der Veranstalter übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung dafür, dass sämtliche Veranstaltungsorte zu jedem Zeitpunkt während der Veranstaltung unverzüglich und vollständig  zugänglich sind. Es liegt im Ermessen des Veranstalters einzelne Bereiche des Veranstaltungsgeländes zu sperren. Für den Besucher ergeben sich in einem solchen Fall keine Ersatzansprüche.

§ 14 - Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern. Eine solche Änderung berechtigt nicht zur Kartenrückgabe bzw. zur Rückforderung des Eintrittspreises.

§ 15 - Bei Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt sich der Karteninhaber damit einverstanden, gefilmt oder fotografiert zu werden, keinen Einwand gegen eine wie auch immer geartete Veröffentlichung live oder zu einem späteren Zeitpunkt zu erheben oder welche auch immer gearteten Ansprüche in diesem Zusammenhang an den Veranstalter oder dessen Auftragnehmer zu stellen.

§ 16 - Alle Auf- und Abgänge, sowie die Not-, Flucht– und Rettungswege sind freizuhalten. Es können weitere erforderliche Anforderungen für den Einzelfall zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum erlassen werden. Den zu diesem Zweck ergehenden Weisungen des Sicherheits- und Ordnungsdienstes oder der Polizei ist Folge zu leisten.

§ 17 - Die Verteilung von Flugzetteln, Sticker, Zeitschriften bzw. der Verkauf von Waren aller Art ist vom Veranstalter zu genehmigen. Das unberechtigte Einbringen von Werbemitteln aller Art (z.B. Transparente, Prospekte, Zeitungen, etc.) ist streng verboten.

§ 18 - Im gesamten Stadionbereich ist absolutes Hundeverbot.

§ 19 - Aus Sicherheitsgründen dürfen keine Kinderwägen, sonstige sperrige Gegenstände (Höcker, Stühle usw.), sowie Haustiere in den Veranstaltungsbereich eingebracht werden.

§ 20 - Eintrittskarten sind mit Datum (Tages -oder Zweitagesticket) und Barcode gekennzeichnet. Der Barcode ist einmalig für den ersten Scanvorgang vor Ort gültig, jedes weitere Kopieren, jede Weitergabe verhindert daher den Zutritt zum Veranstaltungsgelände. Bei Verlust, Diebstahl oder Abnahme einer Eintrittskarte durch die Behörde oder des privaten Sicherheitsdienstes aufgrund eines Fehlverhaltens, ergeben sich keine wie auch immer gearteten Ersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter. 

§ 22 - Bei Eintrittskarten, die über andere Kanäle bezogen werden, als jene vom Veranstalter angegebenen Vorverkaufs-stellen, besteht die Gefahr, dass es sich um verlorene, gestohlene, gefälschte, beschädigte, nicht lesbare oder illegal beschaffte Eintrittskarten handelt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Besitzern derartiger Eintrittskarten den Zutritt zur Veranstaltungsstätte zu verwehren, und ist weder verpflichtet Bearbeitungsgebühren zurückzuerstatten noch sonstigen Ersatz zu leisten.

§ 23 – Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine Freiluftveranstaltung. Die Gefahr von Programmänderungen, -verschiebungen und –absagen ist daher als typisches Risiko zu bezeichnen. Bei Absage, gänzlicher oder teilweiser Nichtdurchführung einer Veranstaltung, aus welchem Grund immer (Witterung, höhere Gewalt, Staatstrauer, usw.) und durch welche Ordnungsgewalt immer (Behörde, etc.) zu einem beliebigen Zeitpunkt, erfolgt keine Rückerstattung des Kaufpreises. Der Veranstalter haftet nicht für die durch eine eventuelle Absage der Veranstaltung dem Kunden entstehenden Kosten (Schadenersatz wie Reisekosten, Verpflegung, Unterkunft, etc.).

§ 24 - Der Eintrittskartenbesitzer trägt sämtliche Risiken und Gefahren im Zusammenhang mit dem Besuch der betreffenden Veranstaltung, und zwar unabhängig von Ort (innerhalb von Gebäuden oder im Freien) und Zeit (vor, während oder nach der Veranstaltung).

 

Diese Hausordnung hat Gültigkeit vom 31.01.2013/ 00.00 Uhr bis 02.02.2013/24.00 Uhr

 

Air & Style Company GmbH, Neuhauser Straße 10, 6020 Innsbruck. www.air-style.com

Newsletter Signup

Newsletter Unsubscribe