AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AIR & STYLE COMPANY GMBH


Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters:


1. Als Veranstaltungsgelände gilt das gesamte Bergiselstadion bis zu den gekennzeichneten Kontrollschleusen des privaten Sicherheitsdienstes.(Kontrollschleusen am Zugang „Bergiselweg“, Kontrollschleusen am Zugang „Andreas-Hofer-Weg“,. Kontrollschleusen am Zugang zum Sektor „E“(Waldweg).
2. Kindern bis 6 Jahren – auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten – ist der Zutritt verboten.
3. Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren werden nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eingelassen.
4. Bei Konzerten bzw. bei Veranstaltungen mit Musik kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Es kann durch Gedränge zu Kreislaufschwächen und Verletzungen kommen, für die der Veranstalter keine Haftung übernimmt.
5. Für Schäden und Verunreinigungen jeglicher Art im, am und um das Stadion bzw. an Einrichtungsgegenständen, Geräten oder sonstigen Gegenständen haftet der Verursacher.
6. Unfälle und Schäden im Veranstaltungsbereich sind unverzüglich dem Veranstalter, bzw. den dortigen Aufsichts- und Sicherheitsorganen anzuzeigen.
7. Das Mitbringen von Gegenständen die als Wurfgeschosse verwendet werden können, wie auch Regenschirmen, Getränken, Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, leicht zerbrechlichen Gegenständen, alkoholischen Getränken, pyrotechnischen Gegenständen, Feuerwerken, Fackeln, Fahnenstangen über 1m, Gasdruckfanfaren, sowie Waffen ist polizeilich untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus dem Veranstaltungsgelände ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.
8. Die Organe des Veranstalters, Aufsichts- und privaten Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, Personen, die Zutritt zur Veranstaltung haben wollen, nach gefährlichen bzw. verbotenen Gegenständen zu durchsuchen. Ebenso sind sie berechtigt deren mitgeführte Behältnisse auf gefährliche Gegenstände zu untersuchen. Im Zweifelsfall obliegt die Einordnung von Gegenständen als verboten oder erlaubt im Sinne dieser AGB dem zuständigen Sicherheitsverantwortlichen. Für mitgebrachte bzw. abgegebene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
9. Den Anordnungen des privaten Sicherheitsdienstes ist Folge zu leisten. Weiters sind die Organe des Sicherheitsdienstes berechtigt, die unter Pkt. 7. angeführten Gegenstände abzunehmen. Abgenommene Gegenstände werden freiwillig abgegeben und gelten als Müll – der Veranstalter übernimmt keine Haftung oder Garderobenpflicht.
10. Die Organe des Aufsichts-, privaten und öffentlichen Sicherheitsdienstes sind weiters  gefährliche bzw. verbotene Gegenstände ins Veranstaltungsgelände mitführen wollen, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren. Jenen Besuchern, die bekannte oder potentielle Unruhestifter sind, offensichtlich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, wird der Zutritt ebenfalls verweigert.
11. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt dem Veranstalter und dessen Organen vorbehalten. Die Eintrittskarte ist jederzeit vor und während der Veranstaltung auf Verlangen vorzuzeigen.
12. Alle Personen, die das Stadion betreten, haben sich so zu verhalten, dass keine andere Personen verletzt, geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt werden.
13. Den Anordnungen des Aufsichts- und privaten Sicherheitsdienstes bzw. der Polizei zum Zwecke der Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit ist unverzüglich Folge zu leisten. Eine Nichtbefolgung dieser Anordnungen bzw. eine Missachtung der Zutrittsordnung wird geahndet und zieht den Verweis vom Veranstaltungsgelände nach sich.
14. Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse sind in den im Stadion stehenden Abfallbehältern zu entsorgen.
15. Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen der Veranstaltung dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters nicht kommerziell genutzt werden. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.
16. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber bzw. Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
17. Das Verweilen im Stadion setzt eine gültige Berechtigung voraus.
18. Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
19. Das Verbreiten rechtsextremistischer Parolen und das Tragen solcher Symbole führen zum Ausschluss aus der Veranstaltung.
20. Wird die Veranstaltung abgesagt, so erhält der Karteninhaber den Kartenpreis (abzüglich Vorverkaufsgebühr) gegen Rückgabe der Eintrittskarte bei der Vorverkaufsstelle zurück, bei der die Karte erworben wurde, jedoch nur bis maximal 8 Tage nach dem geplanten Termin.
21. Bei Abbruch der Veranstaltung oder der Absage einzelner Veranstaltungsteile auf Grund höherer Gewalt, insbesondere schlechter Witterung, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.
22. Im Falle unvorhergesehener Ereignisse wie zu großem Andrang, Überfüllung eines oder mehrerer Veranstaltungsorte, bei Notfällen, Engpässen, gefährlichen und zu dicht gedrängten Ansammlungen von Menschen, sowie sonstigen sicherheitsrelevanten Vorkommnissen, kann der Veranstalter den Zutritt zu einzelnen Veranstaltungsorten vorübergehend oder teilweise beschränken oder ganz untersagen, ohne dass eine Rückerstattung des Eintrittspreises erfolgt. Der Veranstalter übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung dafür, dass sämtliche Veranstaltungsorte zu jedem Zeitpunkt
während der Veranstaltung unverzüglich und vollständig zugänglich sind.
23. Es liegt im Ermessen des Veranstalters einzelne Bereiche des Veranstaltungsgeländes zu sperren. Für den Besucher ergeben sich in einem solchen Fall keine Ersatzansprüche.
24. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/ oder terminlich zu verlegen. Die Rücknahme der Eintrittskarte (Kartenpreisn abzüglich Vorverkaufsgebühr) bei Terminverlegung ist nur bis einen Tage vor dem ursprünglichen Veranstaltungstermin möglich. Die Rücknahme erfolgt nur bei der Vorverkaufsstelle, bei der die Karte erworben wurde. Im Übrigen ist eine Rücknahme ausgeschlossen.
25. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern. Eine solche Änderung berechtigt nicht zur Kartenrückgabe bzw. zur Rückforderung des Eintrittpreises.
26. Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene und/ oder gestohlene Gegenstände verantwortlich.
27. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkaufs ist generell untersagt.
28. Bei Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt sich der Karteninhaber damit einverstanden, gefilmt oder fotografiert zu werden, keinen Einwand gegen eine wie auch immer geartete Veröffentlichung live oder zu einem späteren Zeitpunkt zu erheben oder welche auch immer gearteten Ansprüche in diesem Zusammenhang an den Veranstalter oder dessen Auftragnehmer zu stellen.
29. Alle Auf- und Abgänge, sowie die Not-, Flucht– und Rettungswege sind freizuhalten. Es können weitere erforderliche Anforderungen für den Einzelfall zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum erlassen werden. Den zu diesem Zweck ergehenden Weisungen des Sicherheits- und Ordnungsdienstes oder der Polizei ist Folge zu leisten.
30. Die Verteilung von Flugzetteln, Sticker, Zeitschriften bzw. der Verkauf von Waren aller Art ist vom Veranstalter zu genehmigen.
31. Das unberechtigte Einbringen von Werbemitteln aller Art (z.B. Transparente, Prospekte, Zeitungen, etc.) ist streng verboten.
32. Im gesamten Stadionbereich ist absolutes Hundeverbot.
33. Aus Sicherheitsgründen dürfen keine Kinderwägen in den Veranstaltungsbereich eingebracht werden.
34. Das Jugendschutzgesetz muss in jedem Fall durch die Besucher eingehalten werden.
35. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere wenn durch Besucher Straftaten begangen werden, ist der Veranstalter oder die vom Veranstalter beauftragte Sicherheitsfirma berechtigt den/ die Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Die Eintrittskarte verliert dann ihre Gültigkeit, wobei eine Rückerstattung des Kartenpreises ausgeschlossen ist.
36. Beim Parken eines KFZ sind den Anweisungen der eingesetzten Ordnungskräfte Folge zu leisten. Es wird empfohlen, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.

 

Air & Style Company GmbH
Neuhauser Straße 10
6020 Innsbruck
01.10. 2011