ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AIR & STYLE COMPANY GMBH
Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und
Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters:
1. Als Veranstaltungsgelände gilt das gesamte Bergiselstadion bis zu den
gekennzeichneten Kontrollschleusen des privaten
Sicherheitsdienstes.(Kontrollschleusen am Zugang „Bergiselweg“,
Kontrollschleusen am Zugang „Andreas-Hofer-Weg“,. Kontrollschleusen am Zugang
zum Sektor „E“(Waldweg).
2. Kindern bis 6 Jahren – auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten – ist
der Zutritt verboten.
3. Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren werden nur in Begleitung
eines Erziehungsberechtigten eingelassen.
4. Bei Konzerten bzw. bei Veranstaltungen mit Musik kann aufgrund der
Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Es kann
durch Gedränge zu Kreislaufschwächen und Verletzungen kommen, für die der
Veranstalter keine Haftung übernimmt.
5. Für Schäden und Verunreinigungen jeglicher Art im, am und um das Stadion
bzw. an Einrichtungsgegenständen, Geräten oder sonstigen Gegenständen haftet
der Verursacher.
6. Unfälle und Schäden im Veranstaltungsbereich sind unverzüglich dem
Veranstalter, bzw. den dortigen Aufsichts- und Sicherheitsorganen anzuzeigen.
7. Das Mitbringen von Gegenständen die als Wurfgeschosse verwendet werden
können, wie auch Regenschirmen, Getränken, Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern,
leicht zerbrechlichen Gegenständen, alkoholischen Getränken, pyrotechnischen
Gegenständen, Feuerwerken, Fackeln, Fahnenstangen über 1m, Gasdruckfanfaren,
sowie Waffen ist polizeilich untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus
dem Veranstaltungsgelände ohne Anspruch auf Rückerstattung des
Eintrittspreises.
8. Die Organe des Veranstalters, Aufsichts- und privaten Sicherheitsdienstes
sind ermächtigt, Personen, die Zutritt zur Veranstaltung haben wollen, nach
gefährlichen bzw. verbotenen Gegenständen zu durchsuchen. Ebenso sind sie
berechtigt deren mitgeführte Behältnisse auf gefährliche Gegenstände zu
untersuchen. Im Zweifelsfall obliegt die Einordnung von Gegenständen als
verboten oder erlaubt im Sinne dieser AGB dem zuständigen Sicherheitsverantwortlichen. Für mitgebrachte bzw. abgegebene Gegenstände wird
keine Haftung übernommen.
9. Den Anordnungen des privaten Sicherheitsdienstes ist Folge zu leisten.
Weiters sind die Organe des Sicherheitsdienstes berechtigt, die unter Pkt. 7. angeführten
Gegenstände abzunehmen. Abgenommene Gegenstände werden freiwillig abgegeben und
gelten als Müll – der Veranstalter übernimmt keine Haftung oder
Garderobenpflicht.
10. Die Organe des Aufsichts-, privaten und öffentlichen Sicherheitsdienstes
sind weiters gefährliche bzw. verbotene
Gegenstände ins Veranstaltungsgelände mitführen wollen, den Zutritt zur
Veranstaltung zu verwehren. Jenen Besuchern, die bekannte oder potentielle
Unruhestifter sind, offensichtlich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen,
wird der Zutritt ebenfalls verweigert.
11. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt dem
Veranstalter und dessen Organen vorbehalten. Die Eintrittskarte ist jederzeit vor
und während der Veranstaltung auf Verlangen vorzuzeigen.
12. Alle Personen, die das Stadion betreten, haben sich so zu verhalten, dass
keine andere Personen verletzt, geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt
werden.
13. Den Anordnungen des Aufsichts- und privaten Sicherheitsdienstes bzw. der
Polizei zum Zwecke der Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit ist
unverzüglich Folge zu leisten. Eine Nichtbefolgung dieser Anordnungen bzw. eine
Missachtung der Zutrittsordnung wird geahndet und zieht den Verweis vom
Veranstaltungsgelände nach sich.
14. Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse sind in den im
Stadion stehenden Abfallbehältern zu entsorgen.
15. Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen der Veranstaltung dürfen ohne
schriftliche Zustimmung des Veranstalters nicht kommerziell genutzt werden. Missbrauch
wird strafrechtlich verfolgt.
16. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte
ausschließlich zwischen dem Erwerber bzw. Inhaber der Eintrittskarte und dem
Veranstalter zustande.
17. Das Verweilen im Stadion setzt eine gültige Berechtigung voraus.
18. Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
19. Das Verbreiten rechtsextremistischer Parolen und das Tragen solcher Symbole
führen zum Ausschluss aus der Veranstaltung.
20. Wird die Veranstaltung abgesagt, so erhält der Karteninhaber den
Kartenpreis (abzüglich Vorverkaufsgebühr) gegen Rückgabe der Eintrittskarte bei
der Vorverkaufsstelle zurück, bei der die Karte erworben wurde, jedoch nur bis
maximal 8 Tage nach dem geplanten Termin.
21. Bei Abbruch der Veranstaltung oder der Absage einzelner Veranstaltungsteile
auf Grund höherer Gewalt, insbesondere schlechter Witterung, besteht kein
Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.
22. Im Falle unvorhergesehener Ereignisse wie zu großem Andrang, Überfüllung
eines oder mehrerer Veranstaltungsorte, bei Notfällen, Engpässen, gefährlichen
und zu dicht gedrängten Ansammlungen von Menschen, sowie sonstigen
sicherheitsrelevanten Vorkommnissen, kann der Veranstalter den Zutritt zu
einzelnen Veranstaltungsorten vorübergehend oder teilweise beschränken oder
ganz untersagen, ohne dass eine Rückerstattung des Eintrittspreises erfolgt.
Der Veranstalter übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung dafür, dass
sämtliche Veranstaltungsorte zu jedem Zeitpunkt
während der Veranstaltung unverzüglich und vollständig zugänglich sind.
23. Es liegt im Ermessen des Veranstalters einzelne Bereiche des
Veranstaltungsgeländes zu sperren. Für den Besucher ergeben sich in einem
solchen Fall keine Ersatzansprüche.
24. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/
oder terminlich zu verlegen. Die Rücknahme der Eintrittskarte (Kartenpreisn abzüglich
Vorverkaufsgebühr) bei Terminverlegung ist nur bis einen Tage vor dem
ursprünglichen Veranstaltungstermin möglich. Die Rücknahme erfolgt nur bei der
Vorverkaufsstelle, bei der die Karte erworben wurde. Im Übrigen ist eine
Rücknahme ausgeschlossen.
25. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das
Programm zu ändern. Eine solche Änderung berechtigt nicht zur Kartenrückgabe
bzw. zur Rückforderung des Eintrittpreises.
26. Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene und/ oder gestohlene
Gegenstände verantwortlich.
27. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkaufs ist generell
untersagt.
28. Bei Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt sich der Karteninhaber damit
einverstanden, gefilmt oder fotografiert zu werden, keinen Einwand gegen eine
wie auch immer geartete Veröffentlichung live oder zu einem späteren Zeitpunkt
zu erheben oder welche auch immer gearteten Ansprüche in diesem Zusammenhang an
den Veranstalter oder dessen Auftragnehmer zu stellen.
29. Alle Auf- und Abgänge, sowie die Not-, Flucht– und Rettungswege sind
freizuhalten. Es können weitere erforderliche Anforderungen für den Einzelfall zur
Verhütung oder Beseitigung von Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum
erlassen werden. Den zu diesem Zweck ergehenden Weisungen des Sicherheits- und
Ordnungsdienstes oder der Polizei ist Folge zu leisten.
30. Die Verteilung von Flugzetteln, Sticker, Zeitschriften bzw. der Verkauf von
Waren aller Art ist vom Veranstalter zu genehmigen.
31. Das unberechtigte Einbringen von Werbemitteln aller Art (z.B. Transparente,
Prospekte, Zeitungen, etc.) ist streng verboten.
32. Im gesamten Stadionbereich ist absolutes Hundeverbot.
33. Aus Sicherheitsgründen dürfen keine Kinderwägen in den
Veranstaltungsbereich eingebracht werden.
34. Das Jugendschutzgesetz muss in jedem Fall durch die Besucher eingehalten
werden.
35. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere wenn durch Besucher
Straftaten begangen werden, ist der Veranstalter oder die vom Veranstalter
beauftragte Sicherheitsfirma berechtigt den/ die Besucher von der Veranstaltung
auszuschließen. Die Eintrittskarte verliert dann ihre Gültigkeit, wobei eine
Rückerstattung des Kartenpreises ausgeschlossen ist.
36. Beim Parken eines KFZ sind den Anweisungen der eingesetzten Ordnungskräfte
Folge zu leisten. Es wird empfohlen, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.
Air & Style Company GmbH
Neuhauser Straße 10
6020 Innsbruck
01.10. 2011